Elternbeitragsrechner


Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder

- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,

- nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif),

- ab dem Schuleintritt,

- die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,

beitragspflichtig.



Hier finden Sie die Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung Gemeinde-Kindergarten Ostermiething!

Elternbeitragsrechner_2024_2025_2_.xlsx herunterladen (0.06 MB)

31.07.2024 07:00