Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder
- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,
- nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif),
- ab dem Schuleintritt,
- die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,
beitragspflichtig.
Hier finden Sie die Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung Gemeinde-Kindergarten Ostermiething!
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