Elternbeitragsrechner

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Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder

- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,

- nach dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Betreuung ab 13.00 Uhr (Nachmittagstarif),

- ab dem Schuleintritt,

- die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,

beitragspflichtig.

 

Hier finden Sie die Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtung Gemeinde-Kindergarten Ostermiething!

Beitragsrechner - Berechnung des Elternbeitrages für die Nachmittagsbetreuung

30.01.2018 15:00